Freie Fahrt für höhere Leistungen an Familien!

Zur Kindergelderhöhung ab dem 1.1.2009

„Die Erhöhung des Kinderfreibetrages sowie des Kindergeldes entlasten die Familien in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro ab dem 1. Januar 2009. Diese familienpolitischen Leistungen fördert die Familien unmittelbar“, erklärte Birgit Veith, die Vorsitzende der Frauen Union Südbaden.

„Die Familien haben lange auf die Angleichung des Kindergeldes an die gestiegenen Lebenshaltungskosten gewartet. Das Kindergeld wird um 10 Euro pro Monat auf 164 Euro für das erste und zweite Kind erhöht. Ab dem dritten Kind und für jedes weitere wird das Kindergeld sogar um 16 Euro erhöht. Für das dritte Kind erhalten Eltern damit 170 Euro und ab dem vierten Kind 195 Euro. Das Kindergeld für das dritte Kind ist seit 1995 nicht erhöht worden. Mit der Staffelung des Kindergeldes ab dem dritten Kind wird gerade auch ein Zeichen für die kinderreichen Familien gesetzt“, würdigte Veith, die Kindergelderhöhung.
„Mit der Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages von derzeit 5808 Euro/Jahr auf 6024 Euro wird der Inflationsrate der letzten Jahre Rechnung getragen. Die jährlichen Zahlungen für das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag machen zusammen rund 34 Milliarden Euro aus. Das ist eine handfeste Größenordnung bei den familienpolitischen Leistungen“, so Veith weiter.
„Weiterhin erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, ab dem kommenden Jahr vom ersten bis zum 10. Schuljahr ein Schulstarterpaket in Höhe von 100 Euro für den Schulbedarf.
Zusätzlich wird ab dem 1.1.2009 der Arbeitsplatz Privathaushalt gestärkt. Die Vereinheitlichung der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen ermöglicht es, diesen Wirtschaftsfaktor weiter auszubauen. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4000 Euro) pro Jahr ausgeweitet. Familienunterstützende Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Unterstützung bei der Pflege schaffen Arbeitsplätze im Haushalt und entlasten die Familien. Die Frauen Union der CDU fordert bereits seit Jahren eine bessere steuerliche Förderung von familienunterstützenden Diensten, um das Potential von Arbeitsplätzen im Bereich privater Dienstleistungen voll ausschöpfen zu können. Die neue Regelung ist ein Schritt hin zu einer Verwirklichung dieses Ziels.“



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